Sonderurlaub zur Hochzeit: Wann, wie viele Tage und für wen!

Arbeiten am schönsten Tag des Lebens? Ganz bestimmt nicht! Wer an einem Werktag heiratet und arbeitstätig ist, muss also Urlaub nehmen, um seinen Tag in vollen Zügen genießen zu können.

Doch wie sieht es mit bezahltem oder unbezahltem Sonderurlaub am Hochzeitstag aus? Wann Du Sonderurlaub bekommst, wie viele Tage Dir zustehen und wie das Ganze für Angehörige geregelt ist, erfährst Du hier!

Wann bekomme ich Sonderurlaub?

Erstmal vorneweg: Die genauen Umstände, bei denen Dir ein zusätzlicher Urlaubstag zusteht, sind im Gesetz nicht festgelegt. Folglich gibt es keine allgemein gültige Regelung für zukünftige Brautpaare!

Allerdings lohnt sich ein Blick in Deinen Arbeits- oder Tarifvertrag. Dort kann der Sonderurlaub zur Hochzeit explizit ausgeschlossen oder gestattet sein.

Grundsätzlich gilt jegliche Regelung nur für die standesamtliche Trauung. Wenn Du also an einem anderen Tag kirchlich heiratest, dann gibt es dafür normalerweise keinen zusätzlichen Urlaubstag.

Wie viele Tage kann ich nehmen?

In der Regel gewähren die meisten Arbeitgeber 1 Tag bezahlten Sonderurlaub. Doch vielleicht hast Du auch Glück, und Deine Firma meint es gut mit Dir! Dann bekommst Du bis zu 3 Tage als Hochzeitgeschenk vom Chef.

Gleiches gilt übrigens auch für Silberhochzeit oder Goldene Hochzeit und bei anderen persönlichen Anlässen, wie zum Beispiel der Geburt eines Kindes oder dem Todesfall eines nahen Verwandten.

Was ist mit dem Samstag als Urlaubstag?

Falls Du normalerweise auch samstags arbeitest und die standesamtliche Trauung auf diesen Tag fällt, bekommst Du Sonderurlaub.

Was gilt für Bruder, Schwester, Mutter, Vater?

Heiratet ein naher Angehöriger, dann steht Dir für jedes Event in der Regel 1 Tag unbezahlter Sonderurlaub zur Verfügung. Auch hierzu solltest Du wieder einen Blick in Deinen Arbeitsvertrag werfen!

Linktipp: Die genaue gesetzliche Regelung hat folgender Blogbeitrag schön zusammengefasst:
https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/sonderurlaub-hochzeit-was-gilt 

Kann ich den Urlaub auch nach der Hochzeit nehmen?

Nein, die Flitterwochen lassen sich in der Regel nicht um einen Tag verlängern. Der Sonderurlaub gilt normalerweise ausschließlich für den Hochzeitstag!

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Der hochzeitsfuchs schnüffelt durchs Internet und findet für Euch die besten Deals und Spartipps für Brautpaare. Echt clever, dieses süße Fellknäuel!

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