Wann ist man verlobt? Die Antwort!

Verliebt, verlobt, ver…wirrt?! Was genau hinter einer Verlobung steckt, welche Regeln & Pflichten dafür gelten und wie eine Verlobung formal aussehen muss, erfährst Du in diesem Blogbeitrag!

Wie verlobt man sich richtig?

Ein einfaches „Willst Du mich heiraten?“ sowie eine hoffentlich positive Antwort darauf reichen aus, um verlobt zu sein! Selbst ohne Kniefall & Verlobungsring oder anwesende Zeugen „gilt“ Euer Wort.

Die Partner müssen allerdings mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen nicht bereits anderweitig verheiratet sein. Also erst scheiden lassen, bevor Du Dich erneut verloben möchtest!

Wie mache ich die Verlobung offiziell?

Sobald beide Parteien mit Freunden und Verwandten über die Verlobung sprechen, gilt diese als bewiesen. Viele frisch Verlobte versenden zusätzlich eine schriftliche Verlobungsanzeige, etwa in Form einer Karte. Oder Du veröffentlichst eine Annonce in einer Tageszeitung.

Welche Rechte & Pflichten habe ich nun?

Grundsätzlich verpflichtet Dich eine Verlobung zu gar nichts! Du kannst so lange verlobt sein, wie Du möchtest und bist natürlich nicht zu einer Heirat verpflichtet. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf eine Ehe.

Solltest Du aber Geschenke zur Verlobung oder geplanten Hochzeit erhalten haben (zum Beispiel von den Brauteltern) und die Verlobung wird gelöst, dann bist Du dazu verpflichtet diese zurück zu geben.

Wie löse ich eine Verlobung?

Du kannst die Verlobung genauso einfach lösen, wie sie zustande gekommen ist. Zu sagen „Ich bin nicht mehr verlobt“ reicht bereits aus, um die Verbindung aufzuheben.

Ansonsten endet eine Verlobung automatisch mit der Hochzeit oder nach dem Tod.

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Der hochzeitsfuchs schnüffelt durchs Internet und findet für Euch die besten Deals und Spartipps für Brautpaare. Echt clever, dieses süße Fellknäuel!

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